Neue Sonder-AfA – Ihre Chance!

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Neue Sonder-AfA – Ihre Chance!

Informationsmitteilung

22. März 2024

5% degressive AfA
Immobilien-Kapitalanlage wird jetzt noch attraktiver für Sie!

Die Gesetzesänderung:

Nach langen Diskussionen hat das Bundeskabinett endlich am 22.03.2024 die Vorschläge von Bauministerin Klara Geywitz für neue Steueranreize im Sinne des sogenannten Wachstumschancengesetz beschlossen.
Sie haben jetzt sechs Jahre lang die Möglichkeit 5% der Investitionskosten beim Wohnungsbau degressiv von der Steuer abzuschreiben.
Diese Erhöhung von 3% linear auf 5% degressiv steigert die Attraktivität für Immobilieninvestitionen im Neubau und erweitert die steuerlichen Vorteile für Kapitalanleger.

Hier haben wir die Steuervorteile für Sie zusammengefasst:

  • Befristete degressive 5% AfA = Sonderabschreibungsmöglichkeit für neue Wohngebäude als Kapitalanlage, da die Immobilie durch Gebrauch abgenutzt wird
  • Bisherige Steuervorteile bei Immobilien: 3% lineare AfA
  • Hinweis: Abschreibungen können nicht bei Eigennutzung geltend gemacht werden
  • Befristet auf 6 Jahre
  • Ein Wechsel zur linearen AfA ist jederzeit möglich, sobald sich dies steuerlich lohnt
  • Beim Kauf einer Neubau-Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 rechtswirksam geschlossen werden
  • Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden
  • Informieren Sie sich jetzt umfänglich bei Ihrem Steuerberater

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Passende Kapitalanlagen, bei welchen Sie von der Sonder-AfA profitieren, finden Sie in unseren Neubauprojekten.